


Aufnahmebedingungen
Damit Ihr Stubentiger bei uns aufgenommen & betreut werden kann,
sind nachfolgende Bedingungen zwingend zu beachten!!!
IMPFUNG
Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen.
Grundlage sind die AGB der Katzenpension FellLIEBE, welche auf unserer Internetseite eingesehen
werden können.
Da es zwar in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Impfpflicht für Katzen gibt, orientieren wir uns auch zum Wohl unserer Gäste, an den tierärztlichen Empfehlungen.
Folgende Impfungen müssen gültig geimpft sein:
1. Katzenseuche (Panleukopenie)
2. Katzenschnupfen (FeHV-1 und FCV)
3. Tollwut (bei Freigängern zwingend, bei reinen Wohnungskatzen nicht)
Bestätigung erfolgt durch einen gültigen Impfpass.
Empfehlenswert ist der Impfschutz gegen Leukose (FeLV), da auch gesund erscheinende Katzen das Virus in sich tragen können und als Überträger in Frage kommen.
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Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.
Es gibt Kombiimpfungen, bei denen die Immunisierung gegen Katzenseuche drei Jahre anhält. Katzenschnupfen hingegen sollte jährlich erneuert werden.
Wenn Ihre Katze mitten im Impfjahr ist, also einen aktiven Impfschutz hat, muss natürlich nicht noch einmal vor Abgabe geimpft werden.
Ansonsten gilt: Impfung spätestens zehn Tage vor Pensionsaufenthalt, lieber früher. Wurde die Katze nicht regelmäßig geimpft, muss ggf. die Grundimmunisierung erneuert werden, d.h. es sind zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen notwendig. Erst nach der 2. Impfung besteht der notwendige Impfschutz. Antikörper bilden sich nicht in wenigen Stunden.
Das Immunsystem ist nach der Impfung geschwächt und arbeitet auf Hochtouren.
STERILISATION / KASTRATION
Kater, die älter als 7/8 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein.
Der Kater muss mind. 1 Woche vor Abgabe kastriert worden sein.
Die Katze ist bei Abgabe mind. 2 Wochen vor Abgabe sterilisiert sein.
ENTWURMUNG UND PARASITEN
Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt.
Der Abstand zwischen der letzten Behandlung und Aufenthaltsende sollte 2 Monate nicht überschreiten. Idealer Vergabezeitpunkt sind 4-5 Tage vor Pensionsaufenthalt, mindestens aber 24h .
Der Nachweis erfolgt anhand Kaufrechnung des Medikamentes und der aufgebrauchten Verpackung.
GIARDIENTEST FÜR FREIGÄNGER
Aufgrund zunehmender Verbreitung von Giardien, von deren (unentdeckter) Ansteckung insbesondere Freigänger gefährdet sind, ist vor Erstaufenthalt des Gastes ein Giardientest zu machen. Nur bei negativem Testergebnis wird die Katze aufgenommen. Bei regelmäßigen Aufenthalten darf der letzte Test nicht älter als 6 Monate sein.
!!! Bitte beachten Sie: !!!
Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze NICHT aufgenommen werden.
KRANKHEITEN UND BEHINDERUNGEN
Behinderungen wie z.B. Blindheit, fehlende oder verkrüppelte Gliedmaßen usw. sind bei uns KEIN Hinderungsgrund für einen Pensionsaufenthalt.
Anders sieht es mit infektiösen Krankheiten oder allergischen Erkrankungen aus. Zum Beispiel ist eine Katze mit chronischer Enteritis und damit verbundenem stetigen Durchfall nicht in einem Pensionsbetrieb tragbar.
Auch Ausscheider anderer übertragbarer Krankheiten können nicht aufgenommen werden.
SONSTIGE BEDINGUNGEN
- Alle Pensionstiere müssen ein Mindestalter von 12 Wochen aufweisen.
- Katzen mit Futtermittelallergien, die spezielles Futter benötigen, können nach Absprache betreut werden.
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Wir sind uns unserer Aufgabe bewusst und möchten lediglich das Beste für unsere Gäste!
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Sondervereinbarung nach Absprache möglich!